Staatshilfen
Härtefallfonds
Unter der Voraussetzung, dass der Unterschied im Nettoverdienst gemessen am letzten bzw. den drei letzten Steuerbescheiden mindestens 50% beträgt, wird dieser zu 80%, höchstens aber i.H.v. EUR 2.000 pro Monat mindestens aber mit EUR 500 pro Monat, für maximal drei Monate ersetzt.
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Fixkostenzuschuss
Abhängig von der Höhe des Umsatzausfalls werden ab einem Umsatzausfall von mindestens 40%, zwischen 25% und 75% der Fixkosten für maximal drei Monate vergütet.
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Investitionsprämie
Die Investitionsprämie stellt einen Zuschuss zu einer Investition dar und wird in bar ausbezahlt. Die Höhe beträgt generell 7% und für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science 14%.
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Umsatzsersatz
Ersetzt werden bis zu 80% des Umsatzausfalles im November 2020 im Vergleich zum Umsatz im Vorjahr wobei der Vergütungsbetrags mit EUR 800.000 begrenzt ist und mindestens EUR 2.300 beträgt.
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